Die bayerische Wirtschaft
Kapitel 13
Die Flüchtlingsintegration ist in Bayern auf einem erfolgreichen Weg. Über 64.000 Flüchtlinge haben seit Dezember 2015 eine Beschäftigung aufgenommen. Trotz dieser positiven Entwicklung bleiben die Herausforderungen vielfältig und reichen von der gesellschaftlichen und schulischen Integration über den Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bis zur Wohnraumversorgung. Die Integration ist daher eine Aufgabe, die Bayern noch lange begleiten wird.
Einen ressortübergreifenden abgestimmten Bayernplan „Integration“, der darauf ausgerichtet ist, die administrativen und projektorientierten Strukturen zur Integration verlässlich, verbindlich und mittelfristig zu regeln.
In jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein auf Dauer etabliertes Integrationscenter als erste Anlaufstelle für Zugewanderte, bei dem alle integrationsrelevanten Fragestellungen gebündelt und koordiniert werden.
Für jeden Geflüchteten mit einer mittel- und langfristigen Bleibeperspektive einen individuellen Integrationsplan und eine Begleitung der einzelnen Integrationsbausteine.
Einen jährlichen bayerischen statistischen Datenbericht zur Asylpolitik, der alle vorhandenen Informationen zur Flüchtlingsintegration bündelt.
Eine Beibehaltung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Übergangs- und Integrationsklassen als bundesweites Erfolgsmodell.
Eine Prüfung der Maßnahmen des Paktes Integration durch Ausbildung und Arbeit mit Blick auf eine etwaige Regelförderung. Die Laufzeit von bewährten Landesprogrammen muss bedarfsgerecht sichergestellt werden.
Planungssicherheit für Unternehmen bei der Beschäftigung und insbesondere der Ausbildung von Geflüchteten. Hier sollte die Entscheidung neun Monate vor Aufnahme der Ausbildung gefällt sein.
Die Aufhebung der Vorrangprüfung in allen bayerischen Agenturbezirken und damit eine einheitliche Regelung zum Zugang zur Zeitarbeit.
Eine verlässliche Mobilität im ländlichen Raum und Erreichbarkeit eines Arbeitsplatzes.
Eine gezielte und begrenzte Teilnahme an Maßnahmen für diejenigen, die nicht anerkannt sind und bei denen klar ist, dass sie noch längerfristig in Bayern bleiben werden.